Ja, es gibt Ausnahmen vom Gebäudeenergiegesetz (GEG), wenn die Anwendung des Gesetzes zu besonderen Härten führt. In solchen Fällen können individuelle Härtefallregelungen beantragt werden. Diese Regelungen ermöglichen es, von bestimmten Anforderungen des GEG abzuweichen, wenn die Einhaltung unzumutbare Belastungen für die Eigentümer oder Nutzer mit sich bringen würde. Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen und Verfahren für die Beantragung solcher Ausnahmen bei der zuständigen Behörde zu erfragen, da diese je nach Bundesland variieren können.