Muss ein Auftragnehmer seine Montageplanung unentgeltlich anpassen, wenn der Bauherr fortlaufend Änderungen an der Architektur vornimmt?

Antwort

In der Regel ist ein Auftragnehmer nicht verpflichtet, seine Montageplanung unentgeltlich anzupassen, wenn der Bauherr fortlaufend Änderungen an der Architektur vornimmt. Änderungen, die vom Bauherrn initiiert werden, können in der Regel zusätzliche Kosten und einen erhöhten Aufwand für Auftragnehmer verursachen. Es ist jedoch wichtig, die vertraglichenbarungen zu prüfen, da diese spezifische Regelungen zu Änderungen und deren Vergütung enthalten können. In vielen Fällen wird eine Anpassung der Montageplanung als zusätzliche Leistung betrachtet, die vergütet werden sollte. Es empfiehlt sich, die Änderungen schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls eine Nachtragsvereinbarung zu treffen, um die zusätzlichen Kosten und den Zeitaufwand zuären.

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