Die Risikosteuerung einer Bank muss unabhängig von den Bereichen Markt oder Handel erfolgen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Risikobewertung sicherzustellen. Dies ergibt sich aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die von der Bundesanstalt fürdienstleistungsaufsicht (BaFin) herausgegeben. Die MaRisk fest, dass die Risikosteuerung und das Risikomanagement in einer Bank eine eigenständige Funktion darstellen sollten, die nicht von den operativen Einheiten, wie dem Handel oder dem Markt, beeinflusst wird. Dies dient dazu, die Integrität der Risikobewertung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Risiken angemessen identifiziert, bewertet und gesteuert werden, ohne dass die operativen Einheiten ihre eigenen Interessen über die Stabilität der Bank stellen. Zusammengefasst ist die Trennung von Risikosteuerung und Handelsaktivitäten ein zentraler Aspekt der regulatorischen Anforderungen, um eine verantwortungsvolle und transparente Risikopolitik zu fördern.