Ja, es ist möglich, ein Kfz abzumelden, auch wenn man nicht der Halter ist. Dazu benötigt man jedoch eine Vollmacht des Halters sowie dessen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem sind die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und die Kennzeichen erforderlich. Es ist ratsam, sich vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle über die genauen Anforderungen zu informieren, da diese je nach Region variieren können.