Ja, bei einer Umschreibung mit Halterwechsel bleibt das Fahrzeug in der Regel angemeldet. Du kannst gleichzeitig ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen, wenn du das möchtest. Dies erfolgt bei der Zulassungsstelle, wo du den Halterwechsel und die Kennzeichenänderung gleichzeitig vornehmen kannst.