Auto zeigte einmal Traktionskontrolle und Generator im Bordcomputer an, Fehlerspeicher jetzt leer – bekomme ich damit den TÜV?

Antwort

Wenn der Bordcomputer deines Autos einmalig die Traktionskontrolle und den Generator angezeigt hat, danach aber keine weiteren Warnungen mehr kamen und im Fehlerspeicher keine Fehler abgelegt sind, stehen die Chancen gut, dass dein Auto den TÜV besteht. Der TÜV prüft vor allem auf aktuelle, sichtbare Warnleuchten im Cockpit und auf sicherheitsrelevante Mängel. Wichtige Punkte: - **Keine aktuellen Warnleuchten:** Wenn beim Starten und während der Fahrt keine Warnleuchten dauerhaft leuchten, ist das ein gutes Zeichen. - **Fehlerspeicher leer:** Wenn beim Auslesen keine Fehler gefunden wurden, gibt es keinen elektronischen Hinweis auf ein Problem. - **Sichtprüfung:** Der Prüfer achtet auf sichtbare Mängel und testet die Funktion wichtiger Systeme (z. B. Bremsen, Beleuchtung). Ein einmaliges Aufleuchten, das nicht mehr auftritt und keinen Fehler hinterlässt, ist meist kein Grund für eine Nichtzulassung beim TÜV. Sollte jedoch während der Prüfung eine Warnleuchte angehen oder ein Fehler auftreten, kann das zu Problemen führen. **Tipp:** Beobachte dein Fahrzeug weiterhin. Falls die Warnleuchten wieder erscheinen, sollte die Ursache vor dem TÜV-Termin geklärt werden. Weitere Infos zum TÜV findest du z. B. bei [TÜV SÜD](https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/fahrzeuge/hauptuntersuchung-hu). **Fazit:** Nach aktuellem Stand sollte dein Auto den TÜV bestehen, solange keine Warnleuchten aktiv sind und keine Fehler im Speicher stehen.

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