Muss der Fahrzeugausweis nach dem Kauf eines Leasingautos angepasst werden?

Antwort

Ja, wenn du ein Leasingauto nach Ablauf des Leasingvertrags abkaufst, muss der Fahrzeugausweis (in Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, in der Schweiz: Fahrzeugausweis) auf deinen Namen umgeschrieben werden. Bisher ist im Ausweis in der Regel die Leasinggesellschaft als Halterin eingetragen. Nach dem Kauf wirst du als neuer Eigentümer und Halter eingetragen, was eine Anpassung des Fahrzeugausweises erforderlich macht. Die Umschreibung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle (Deutschland) bzw. beim Strassenverkehrsamt (Schweiz).

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