Ein Überführungskennzeichen darf in der Regel nur für Fahrzeuge verwendet werden, die verkehrssicher sind. Wenn ein Fahrzeug keinen TÜV hat, bedeutet das, dass es nicht als verkehrssicher gilt. Daher ist es nicht zulässig, ein Überführungskennzeichen für ein Fahrzeug ohne gültige TÜV-Plakette zu nutzen. Es ist ratsam, das Fahrzeug zunächst in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und den TÜV zu erneuern, bevor du ein Überführungskennzeichen beantragst.