Der Prozessverantwortliche könnte aus mehreren Gründen mithilfe des Dokuments IMS-Matrix die konkreten Vorgaben und Nachweise zu VW CSR im Audit nicht liefern: 1. **Unvollständige Informationen**: Die IMS-Matrix könnte unvollständig oder nicht aktuell sein, was bedeutet, dass wichtige Vorgaben oder Nachweise fehlen. 2. **Mangelnde Schulung**: Der Prozessverantwortliche könnte nicht ausreichend geschult sein, um die Anforderungen der IMS-Matrix korrekt zu interpretieren und anzuwenden. 3. **Fehlende Dokumentation**: Es könnte an der notwendigen Dokumentation mangeln, die die Vorgaben und Nachweise unterstützt, was die Nachvollziehbarkeit erschwert. 4. **Interne Kommunikationsprobleme**: Wenn es innerhalb des Unternehmens Kommunikationsprobleme gibt, könnte der Prozessverantwortliche nicht über alle relevanten Informationen verfügen. 5. **Änderungen in den Anforderungen**: Änderungen in den CSR-Anforderungen oder internen Prozessen könnten nicht rechtzeitig in die IMS-Matrix eingepflegt worden sein. 6. **Technische Probleme**: Mögliche technische Schwierigkeiten beim Zugriff auf die IMS-Matrix oder andere relevante Dokumente könnten ebenfalls eine Rolle spielen. Diese Faktoren könnten dazu führen, dass der Prozessverantwortliche nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise im Audit zu erbringen.