Ja, Schweden kann Geflüchteten den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutzstatus entziehen, wenn sie in ihr Herkunftsland reisen, insbesondere zu Urlaubszwecken. Ein solcher Aufenthalt wird in der Regel als Hinweis darauf gewertet, dass die Person nicht mehr vor Verfolgung oder ernsthafter Gefahr in ihrem Heimatland Angst hat. Das schwedische Migrationsamt (Migrationsverket) prüft in solchen Fällen, ob die Voraussetzungen für den Schutzstatus weiterhin bestehen. Wenn festgestellt wird, dass keine Schutzbedürftigkeit mehr vorliegt, kann der Status widerrufen und eine Rückkehr in das Herkunftsland angeordnet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei zwingenden familiären Gründen oder kurzfristigen, unvorhersehbaren Reisen, aber Urlaubsreisen werden in der Regel nicht als solche Ausnahmen anerkannt. Weitere Informationen findest du direkt beim [Migrationsverket](https://www.migrationsverket.se/).