Nach Erhalt eines positiven Asylbescheids (Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter) läuft der Weg bis zum ersten Termin beim Jobcenter in Deutschland typischerweise folgendermaßen ab: 1. **Zustellung des Asylbescheids:** Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt den Asylbescheid zu. Mit diesem Bescheid erhältst du einen Aufenthaltstitel. 2. **Meldung bei der Ausländerbehörde:** Du musst dich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um den Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) als elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zu beantragen. 3. **Wohnsitznahme:** In vielen Fällen wirst du aus der Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung oder eine andere Unterkunft umziehen. Manchmal gibt es eine Wohnsitzauflage. 4. **Meldung beim Einwohnermeldeamt:** Nach dem Umzug meldest du dich beim Einwohnermeldeamt deiner neuen Stadt oder Gemeinde an. 5. **Beantragung von Leistungen beim Jobcenter:** Mit dem Aufenthaltstitel und der Meldebescheinigung kannst du beim zuständigen Jobcenter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, „Hartz IV“) beantragen. Dafür benötigst du verschiedene Unterlagen (z. B. Asylbescheid, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Kontoauszug). 6. **Erster Termin beim Jobcenter:** Nach der Antragstellung erhältst du einen Termin beim Jobcenter. Dort findet ein Erstgespräch statt, bei dem deine Situation besprochen wird. Es geht um deine Qualifikationen, Sprachkenntnisse und mögliche Integrationsmaßnahmen (z. B. Sprachkurse, Bewerbertraining). **Zusammengefasst:** Vom Erhalt des Asylbescheids bis zum ersten Jobcenter-Termin vergehen meist einige Wochen. Die wichtigsten Schritte sind: Aufenthaltstitel beantragen, umziehen und anmelden, Leistungen beim Jobcenter beantragen, erster Termin beim Jobcenter. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [BAMF](https://www.bamf.de/DE/) oder des [Jobcenters](https://www.jobcenter.de/).