Kann man Arbeitslosengeld beantragen, wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag ablehnt?

Antwort

Wenn du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis selbst kündigst oder ein entsprechendes Angebot deines Arbeitgebers ablehnst, gilt das in der Regel als „selbst verursachte Arbeitslosigkeit“. In diesem Fall kannst du zwar grundsätzlich Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen, musst aber mit einer sogenannten Sperrzeit rechnen. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld zahlt (§ 159 SGB III). Eine Sperrzeit tritt ein, wenn du ohne wichtigen Grund das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhinderst. Ein „wichtiger Grund“ kann zum Beispiel eine unzumutbare Tätigkeit, gesundheitliche Gründe oder familiäre Umstände sein. Diese Gründe musst du aber nachweisen. Zusammengefasst: Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, aber wenn du ohne wichtigen Grund einen unbefristeten Arbeitsvertrag nicht annimmst, bekommst du in der Regel eine Sperrzeit. Weitere Informationen findest du bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld).

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