Ja, laut TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) wird eine Schwarz-Weiß-Anlage benötigt, wenn Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern (KMF) durchgeführt werden, die als krebserzeugend eingestuft sind. Diese Anlage dient dazu, die Kontamination von sauberen Bereichen zu verhindern und die Exposition der Arbeiter zu minimieren. Die Schwarz-Weiß-Anlage besteht aus einem Schwarzbereich (kontaminierter Bereich), einem Graubereich (Übergangsbereich) und einem Weißbereich (sauberer Bereich). Die Arbeiter wechseln ihre Kleidung und reinigen sich in diesen Bereichen, um die Verbreitung von Fasern zu verhindern. Die Notwendigkeit und die genaue Ausgestaltung der Schwarz-Weiß-Anlage hängen von der Art und dem Umfang der Arbeiten ab. Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten oder Arbeiten in geschlossenen Räumen ist eine solche Anlage in der Regel erforderlich. Die genauen Anforderungen und Maßnahmen sind in der TRGS 521 detailliert beschrieben. Weitere Informationen findest du in der TRGS 521: [TRGS 521](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-521.html).