Ein Kollektivvertrag und ein Selektivvertrag sind zwei unterschiedliche Vertragsarten im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung. 1. **Kollektivvertrag**: - Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Krankenkasse und einer Gruppe von Leistungserbringern (z.B. Ärzten, Krankenhäusern) abgeschlossen. - Er regelt die allgemeinen Bedingungen und Vergütungen für die medizinischen Leistungen, die von den Versicherten in Anspruch genommen werden können. - Diese Verträge gelten für alle Versicherten der Krankenkasse und alle beteiligten Leistungserbringer gleichermaßen. - Ein Beispiel ist der Gesamtvertrag zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. 2. **Selektivvertrag**: - Ein Selektivvertrag wird zwischen einer Krankenkasse und einzelnen Leistungserbringern oder speziellen Gruppen von Leistungserbringern abgeschlossen. - Er ermöglicht eine gezielte Auswahl von Ärzten oder Einrichtungen, die bestimmte Leistungen erbringen. - Diese Verträge können besondere Konditionen und Vergütungen enthalten, die von den allgemeinen Regelungen der Kollektivverträge abweichen. - Selektivverträge werden oft genutzt, um innovative Versorgungsmodelle oder besondere Qualitätsstandards zu fördern. Beide Vertragsarten dienen dazu, die medizinische Versorgung der Versicherten zu organisieren und zu finanzieren, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihrem Anwendungsbereich.