Was ist bei der Übergabe einer Betriebsnummer zu beachten, und muss ein Formular ausgefüllt werden?

Antwort

Bei der Übergabe einer Betriebsnummer – zum Beispiel bei einer Betriebsübernahme, einem Inhaberwechsel oder einer Umfirmierung – gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Meldung an die Bundesagentur für Arbeit:** Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und verwaltet. Änderungen wie Inhaberwechsel, Umfirmierung, Adressänderung oder Betriebsübergabe müssen dort gemeldet werden. 2. **Formular:** Für die Meldung gibt es das Formular „Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer“ (auch für Änderungen zu verwenden). Das Formular findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: [https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service) 3. **Online-Service:** Alternativ kannst du die Änderungen auch online über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit melden: [https://www.arbeitsagentur.de/bns](https://www.arbeitsagentur.de/bns) 4. **Wichtige Angaben:** Du musst angeben, welche Änderungen es gibt (z.B. neuer Inhaber, neue Rechtsform, neue Adresse). Bei einer Betriebsübernahme ist es wichtig, die bisherige Betriebsnummer und die Daten des alten und neuen Betriebsinhabers anzugeben. 5. **Mitteilung an andere Stellen:** Informiere auch andere relevante Stellen (z.B. Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Finanzamt) über die Änderung, da die Betriebsnummer dort ebenfalls hinterlegt ist. **Fazit:** Ja, es ist ein Formular auszufüllen – entweder in Papierform oder online. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür die notwendigen Unterlagen und Online-Services bereit.

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