Zumutbare Vermittlungsvorschläge für Schwerbehinderte müssen die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen der betroffenen Person berücksichtigen. Dabei sind folgende Aspekte wichtig: 1. **Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit**: Die Vorschläge sollten Tätigkeiten umfassen, die der Schwerbehinderte aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen ausführen kann. 2. **Barrierefreiheit**: Die Arbeitsstelle sollte barrierefrei sein oder entsprechende Anpassungen bieten, um die Mobilität und Zugänglichkeit zu gewährleisten. 3. **Qualifikation und Erfahrung**: Die Vorschläge sollten dem beruflichen Werdegang und den Qualifikationen des Betroffenen Rechnung tragen. 4. **Teilzeit- oder flexible Arbeitsmodelle**: Oft sind Teilzeitstellen oder flexible Arbeitszeiten sinnvoll, um den Bedürfnissen von Schwerbehinderten gerecht zu werden. 5. **Unterstützende Maßnahmen**: Gegebenenfalls sollten auch Unterstützungsangebote wie Schulungen oder Eingliederungszuschüsse in Betracht gezogen werden. Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, geeignete Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten, die diese Kriterien erfüllen.