Wie hoch ist die zulässige Lautstärke im Büro?

Antwort

In Deutschland gibt es für die zulässige Lautstärke im Büro keine explizite gesetzliche Dezibel-Grenze, aber es existieren Richtwerte und Empfehlungen, die sich an den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) orientieren. Laut der ASR A3.7 „Lärm“ gilt: - **Für Büroräume mit überwiegend geistiger Tätigkeit** (z. B. Einzel- oder Großraumbüros): Der Beurteilungspegel sollte **45 dB(A)** nicht überschreiten. - **Für Räume mit Kommunikationstätigkeit** (z. B. Callcenter): Hier werden **55 dB(A)** als Obergrenze empfohlen. Diese Werte sind Richtwerte, um die Konzentration und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten. Kurzfristige Überschreitungen sind möglich, sollten aber vermieden werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)](https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A40.html) oder in der [ASR A3.7](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-7.pdf?__blob=publicationFile&v=5). **Zusammengefasst:** - Empfohlene maximale Lautstärke im Büro: **45 dB(A)** - In kommunikationsintensiven Bereichen: **bis 55 dB(A)** Bei dauerhafter Überschreitung dieser Werte sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen.

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