Wann ist die Anordnung von Bereitschaftsdienst unzulässig?

Antwort

Die Anordnung von Bereitschaftsdienst kann gemäß den einschlägigen Tarifwerken unzulässig sein, wenn sie gegen die Regelungen zu Arbeitszeiten und Ruhezeiten verstößt. Insbesondere ist dies der Fall, wenn: 1. **Übermäßige Belastung**: Die Anordnung zu häufig oder über einen längeren Zeitraum erfolgt, sodass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten gefährdet sind. 2. **Fehlende Freiwilligkeit**: Wenn der Bereitschaftsdienst nicht auf freiwilliger Basis erfolgt und keine entsprechenden tariflichen Regelungen dies zulassen. 3. **Unzureichende Vergütung**: Wenn die Vergütung für den Bereitschaftsdienst nicht den tariflichen Vorgaben entspricht. 4. **Mangelnde Planung**: Wenn die Anordnung kurzfristig und ohne angemessene Vorankündigung erfolgt, was die persönliche Planung der Beschäftigten beeinträchtigt. 5. **Verstoß gegen spezifische Regelungen**: Wenn spezielle tarifliche oder gesetzliche Regelungen, die für bestimmte Berufsgruppen gelten, nicht eingehalten werden. Es ist wichtig, die jeweiligen Tarifverträge und gesetzlichen Bestimmungen zu konsultieren, um die genauen Bedingungen und Einschränkungen zu verstehen.

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