Bekomme ich Verpflegungsmehraufwand, wenn ich mit Arbeitsweg über 8 Stunden unterwegs bin?

Antwort

Der Verpflegungsmehraufwand wird in der Regel nur für die tatsächliche Abwesenheit von der Wohnung oder dem gewöhnlichen Arbeitsplatz gezahlt. Die Fahrtzeit zur Arbeit zählt normalerweise nicht zur Abwesenheitszeit, die für den Verpflegungsmehraufwand relevant ist. Es kommt also darauf an, wie lange du tatsächlich von deinem Wohnort abwesend bist, nicht wie lange du insgesamt unterwegs bist. Für eine genaue Berechnung und um sicherzustellen, dass du die Regelungen korrekt anwendest, wäre es ratsam, die spezifischen Richtlinien deines Arbeitgebers oder die steuerlichen Vorschriften zu konsultieren.

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