Bei einer täglichen Arbeitszeit von zwei bis drei Stunden wird in der Regel ein Arbeitsweg von bis zu 30 Minuten als zumutbar angesehen. Dies kann jedoch je nach individuellen Umständen, wie... [mehr]
Der Verpflegungsmehraufwand wird in der Regel nur für die tatsächliche Abwesenheit von der Wohnung oder dem gewöhnlichen Arbeitsplatz gezahlt. Die Fahrtzeit zur Arbeit zählt normalerweise nicht zur Abwesenheitszeit, die für den Verpflegungsmehraufwand relevant ist. Es kommt also darauf an, wie lange du tatsächlich von deinem Wohnort abwesend bist, nicht wie lange du insgesamt unterwegs bist. Für eine genaue Berechnung und um sicherzustellen, dass du die Regelungen korrekt anwendest, wäre es ratsam, die spezifischen Richtlinien deines Arbeitgebers oder die steuerlichen Vorschriften zu konsultieren.
Bei einer täglichen Arbeitszeit von zwei bis drei Stunden wird in der Regel ein Arbeitsweg von bis zu 30 Minuten als zumutbar angesehen. Dies kann jedoch je nach individuellen Umständen, wie... [mehr]