Die Verantwortung in einem solchen Fall liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer über das Ende der Kurzarbeit und die Rückkehr zur normalen Arbeitszeit zu informieren. Wenn der Arbeitnehmer nicht informiert wurde und deshalb nicht zur Arbeit erscheint, kann ihm in der Regel kein Verschulden angelastet werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber klare und rechtzeitige Kommunikation sicherstellt, um solche Missverständnisse zu vermeiden.