Nenne Tätigkeiten der Schwarzarbeit?

Antwort

Schwarzarbeit umfasst Tätigkeiten, die ohne ordnungsgemäße Anmeldung und ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben ausgeführt werden. Beispiele für solche Tätigkeiten sind: 1. **Handwerksarbeiten**: Renovierungen, Reparaturen oder Bauarbeiten ohne Rechnung. 2. **Haushaltshilfen**: Reinigungskräfte, Babysitter oder Gärtner, die ohne Anmeldung arbeiten. 3. **Gastronomie**: Kellner, Köche oder Küchenhilfen, die "unter der Hand" bezahlt werden. 4. **Transportdienste**: Umzugshelfer oder Fahrer, die ohne offizielle Anstellung arbeiten. 5. **Freiberufliche Tätigkeiten**: Beratungen, Nachhilfe oder IT-Dienstleistungen ohne ordnungsgemäße Versteuerung. Schwarzarbeit ist illegal und kann sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer rechtliche Konsequenzen haben.

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