In Deutschland haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Sonderurlaub für staatsbürgerliche Pflichten. Dazu gehören beispielsweise: 1. **Wahlhelfer**: Wenn jemand als Wahlhelfer bei Wahlen oder Abstimmungen tätig ist, hat er Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. 2. **Zeugenaussagen vor Gericht**: Wenn jemand als Zeuge vor Gericht erscheinen muss, hat er ebenfalls Anspruch auf Freistellung. 3. **Ehrenamtliche Tätigkeiten**: In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Freistellung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten vorsehen. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und spezifischer Situation variieren. Es ist ratsam, sich beim Arbeitgeber oder in den entsprechenden Gesetzen und Tarifverträgen zu informieren.