Wie werden Sicherheitsbeauftragte benannt und eingesetzt?

Antwort

Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter verantwortlich ist. Die Benennung und der Einsatz eines Sicherheitsbeauftragten sind in vielen Ländern gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsfördernd sind. ### Benennung eines Sicherheitsbeauftragten: 1. **Gesetzliche Grundlage**: In Deutschland beispielsweise ist die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) geregelt. 2. **Anzahl der Mitarbeiter**: Die Pflicht zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten hängt oft von der Größe des Unternehmens ab. In Deutschland müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte benennen. 3. **Qualifikation**: Der Sicherheitsbeauftragte sollte über ausreichende Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen. Oftmals werden spezielle Schulungen und Fortbildungen angeboten. ### Einsatz eines Sicherheitsbeauftragten: 1. **Beratung**: Der Sicherheitsbeauftragte berät das Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 2. **Überwachung**: Er überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien zur Arbeitssicherheit. 3. **Unfallverhütung**: Der Sicherheitsbeauftragte analysiert Arbeitsunfälle und erarbeitet Maßnahmen zur Unfallverhütung. 4. **Schulung**: Er führt Schulungen und Unterweisungen für die Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken. 5. **Dokumentation**: Der Sicherheitsbeauftragte dokumentiert sicherheitsrelevante Vorgänge und Maßnahmen. Weitere Informationen können auf den Webseiten der zuständigen Berufsgenossenschaften oder Arbeitsschutzbehörden gefunden werden, z.B. [DGUV](https://www.dguv.de/de/index.jsp).

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