Wie formuliere ich im Arbeitsvertrag die Pflicht zur Rückmeldung nach Krankschreibung?

Antwort

Eine mögliche Formulierung im Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Ablauf einer Krankschreibung unverzüglich seine Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen und sich zur Arbeit zurückzumelden. Dies hat spätestens am ersten Tag der wiedererlangten Arbeitsfähigkeit zu erfolgen." Diese Formulierung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer klar darüber informiert ist, dass er sich nach einer Krankschreibung umgehend zurückmelden muss.

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