Werden Pausen bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden an der ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt?

Antwort

Ja, Pausen werden bei der Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Bei der Berechnung von Reisekosten und der Abwesenheitszeiten können Pausen, die während einer Dienstreise oder bei der Ausübung von Tätigkeiten an einem anderen Ort anfallen, in der Regel nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen des Unternehmens sowie die steuerlichen Vorgaben zu beachten, da diese variieren können.

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