Muss Schicht- und Nachtarbeit in Deutschland gesondert angemeldet werden?

Antwort

In Deutschland muss Schicht- und Nachtarbeit nicht gesondert angemeldet werden. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten, die bei Schicht- und Nachtarbeit eingehalten werden müssen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer durch regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen zu schützen. Weitere Informationen dazu findest du im Arbeitszeitgesetz: [ArbZG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/).

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