Welche Mutterschutzfristen gibt es?

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In Deutschland gibt es spezifische Mutterschutzfristen, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt sind. Diese Fristen umfassen: 1. **Schutzfrist vor der Geburt**: Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin darf die werdende Mutter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. 2. **Schutzfrist nach der Geburt**: Acht Wochen nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. 3. **Verlängerung bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten**: Wenn das Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Diese Regelungen sollen die Gesundheit von Mutter und Kind schützen und sicherstellen, dass die Mutter ausreichend Zeit zur Erholung hat. Weitere Informationen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) nachzulesen: [Mutterschutzgesetz (MuSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/).

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