Du musst den neuen Arbeitsvertrag dem AMS (Arbeitsmarktservice) in der Regel so schnell wie möglich melden, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags. Es ist w... [mehr]
Wenn du zwischen zwei Arbeitsverhältnissen eine Lücke von zwei Wochen hast und Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, solltest du dich beim Arbeitsamt melden. Es ist wichtig, dass du deine Arbeitslosigkeit meldest, um mögliche Ansprüche auf finanzielle Unterstützung nicht zu gefährden. Zudem kann es hilfreich sein, um Informationen über weitere Unterstützungsangebote zu erhalten.
Du musst den neuen Arbeitsvertrag dem AMS (Arbeitsmarktservice) in der Regel so schnell wie möglich melden, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags. Es ist w... [mehr]
Ja, auch wenn du krankgeschrieben bist, kann das Arbeitsamt dich weiterhin vermitteln. Allerdings kann es sein, dass du während deiner Krchreibung nicht für bestimmte Tätigkeiten zur Ve... [mehr]