Du musst den neuen Arbeitsvertrag dem AMS (Arbeitsmarktservice) in der Regel so schnell wie möglich melden, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags. Es ist w... [mehr]
Wenn du in Deutschland ein berufsbegleitendes Studium absolvierst und gleichzeitig arbeitest, musst du dich in der Regel nicht arbeitslos melden, solange du eine Beschäftigung hast. Solltest du jedoch deinen Job verlieren oder deine Arbeitszeit reduzieren, wäre es ratsam, dich arbeitslos zu melden, um mögliche Ansprüche auf Arbeitsloseld zu klären. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen bei der Agentur für Arbeit zu prüfen, da individuelle Umstände eine Rolle spielen können.
Du musst den neuen Arbeitsvertrag dem AMS (Arbeitsmarktservice) in der Regel so schnell wie möglich melden, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags. Es ist w... [mehr]
Der Hauptunterschied zwischen einem Werkstudentenjob und einem Aushilfsjob liegt in der Art der Beschäftigung und den damit verbundenen Anforderungen: 1. **Werkstudentenjob**: Dieser Job ist spe... [mehr]