Im Bereich des Objektschutzes kann das Herauslösen aus dem Dienstverhältnis durch verschiedene Maßnahmen erfolgen, je nach den spezifischen Regelungen des Arbeitgebers und den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Typische Maßnahmen können sein: 1. **Kündigung**: Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. 2. **Aufhebungsvertrag**: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. 3. **Befristung**: Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags. 4. **Versetzung**: Interne Versetzung zu einer anderen Position oder Abteilung, die nicht mehr den Objektschutz umfasst. 5. **Ruhestand**: Eintritt in den Ruhestand oder Vorruhestand. Die genauen Bedingungen und Verfahren hängen von den individuellen Arbeitsverträgen und den gesetzlichen Regelungen ab.