Die Kündigungsfrist von vier Wochen bedeutet, dass du nach der Kündigung deines aktuellen Arbeitsverhältnisses vier Wochen warten musst, bevor du das Unternehmen verlässt. Wenn du... [mehr]
Vermehrtes Zu-Spät-Kommen kann als Kündigungsgrund angesehen werden, wenn es wiederholt und ohne triftigen Grund geschieht und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bereits abgemahnt hat. Eine Abmahnung ist in der Regel erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Die Kündigungsfrist hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Art des Arbeitsvertrags. In Deutschland gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB: - Während der Probezeit: 2 Wochen - Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats - Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats - Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats - Nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats - Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats - Nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats - Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats - Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats Diese Fristen können durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge abweichen. Es ist daher ratsam, den eigenen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls geltende Tarifverträge zu prüfen.
Die Kündigungsfrist von vier Wochen bedeutet, dass du nach der Kündigung deines aktuellen Arbeitsverhältnisses vier Wochen warten musst, bevor du das Unternehmen verlässt. Wenn du... [mehr]