Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist in der Regel der Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber kann jedoch auch geeignete Personen oder Fachkräfte damit beauftragen. Folgende Personen können in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden: 1. **Fachkräfte für Arbeitssicherheit**: Diese Experten haben spezielles Wissen über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. 2. **Betriebsärzte**: Sie können gesundheitliche Risiken bewerten und präventive Maßnahmen vorschlagen. 3. **Sicherheitsbeauftragte**: Diese Mitarbeiter sind oft direkt vor Ort und kennen die spezifischen Gefahren und Arbeitsabläufe. 4. **Führungskräfte und Vorgesetzte**: Sie haben einen Überblick über die Arbeitsprozesse und können praktische Einblicke geben. 5. **Mitarbeiter**: Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist wichtig, da sie die täglichen Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefahren am besten kennen. 6. **Betriebsrat**: Falls vorhanden, sollte der Betriebsrat einbezogen werden, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Die Zusammenarbeit dieser verschiedenen Akteure stellt sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung umfassend und praxisnah durchgeführt wird.