Gemeinsam starten wir ins neue Jahr, mit Teamgeist und Erfolg – wie wunderbar!
In Deutschland ist die zuständige Versicherung für den Fall einer Entlassung in der Regel die Arbeitslosenversicherung. Diese wird durch die Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Wenn eine Person entlassen wird, sollte sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld zu beantragen und Unterstützung bei der Jobsuche zu erhalten. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit: [arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de).
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Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter Minijob) bist du grundsätzlich über deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, du bist bei Arbeitsunf... [mehr]