Muss ich bei einer Sammel-Betriebsanweisung für Gefahrstoffe vom gefährlichsten Stoff ausgehen?

Antwort

Ja, bei der Erstellung einer Sammel-Betriebsanweisung für Gefahrstoffe sollte vom gefährlichsten Stoff ausgegangen werden. Dies stellt sicher, dass die Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen für alle enthaltenen Stoffe ausreichend sind. Es ist wichtig, dass die Betriebsanweisung relevanten Gefahren und Schutzmaßnahmen abdeckt, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

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