Für geringfügig Beschäftigte, die pauschal besteuert werden, wird in der Regel der Beitragsgruppenschlüssel "6500" verwendet. Dieser Schlüssel setzt sich wie folgt zusammen: - 6: Krankenversicherung (pauschal) - 5: Rentenversicherung (pauschal) - 0: Arbeitslosenversicherung (nicht versicherungspflichtig) - 0: Pflegeversicherung (nicht versicherungspflichtig) Es ist jedoch ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur Beitragsgruppenschlüsselung an einen Steuerberater oder die zuständige Krankenkasse zu wenden, um sicherzustellen, dass die korrekten Schlüssel verwendet werden.