Ja, um ein Mitgänger-Flurförderzeug zu benutzen, benötigt man in der Regel eine Beauftragung durch den Arbeitgeber. Diese Beauftragung stellt sicher, dass der Bediener ausreichend geschult und befähigt ist, das Gerät sicher zu bedienen. Die Schulung umfasst in der Regel theoretische und praktische Inhalte, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.