Nach wie vielen Dienstjahren kann ein Beamter in Bayern mit Studienzeit in Pension gehen?

Antwort

In Bayern können Beamte in der Regel nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand gehen. Die Studienzeit kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und individuellen Umstände zu berücksichtigen, da es Ausnahmen und spezielle Bestimmungen geben kann. Weitere Informationen und spezifische Regelungen können beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat oder auf deren Website gefunden werden: [Bayerisches Staatsministerium der Finanzen](https://www.stmf.bayern.de).

Kategorie: Arbeit Tags: Bayern Beamte Pension
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