Kann ich angestellt und nebenbei selbstständig sein?

Antwort

Ja, es ist möglich, gleichzeitig angestellt und nebenbei selbstständig zu sein. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbeitsvertrag prüfen**: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die Nebentätigkeiten regeln. Es ist wichtig, diese Klauseln zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Nebentätigkeit nicht gegen den Arbeitsvertrag verstößt. 2. **Arbeitgeber informieren**: In vielen Fällen ist es erforderlich, den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen. 3. **Arbeitszeitgesetz**: Die Gesamtarbeitszeit (aus Haupt- und Nebentätigkeit) darf die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten. In Deutschland sind das in der Regel 48 Stunden pro Woche. 4. **Steuern und Sozialabgaben**: Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit müssen versteuert werden. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. 5. **Wettbewerbsverbot**: Die selbstständige Tätigkeit darf nicht in direktem Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen, es sei denn, der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich genehmigt. 6. **Krankenversicherung**: Es muss sichergestellt sein, dass die Krankenversicherung sowohl die angestellte als auch die selbstständige Tätigkeit abdeckt. Es ist ratsam, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

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