Die Abgabefristen für verschiedene Angebotsformen können je nach Art des Verfahrens und den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers variieren. Hier sind einige gängige Angebotsformen und deren typische Abgabefristen: 1. **Offenes Verfahren**: In der Regel beträgt die Frist für die Abgabe der Angebote zwischen 30 und 40 Tagen nach Bekanntmachung. 2. **Nicht offenes Verfahren**: Hier liegt die Frist oft zwischen 10 und 15 Tagen nach Einladung zur Angebotsabgabe. 3. **Verhandlungsverfahren**: Die Frist kann variieren, liegt aber häufig zwischen 10 und 20 Tagen nach Einladung zur Angebotsabgabe. 4. **Direktvergabe**: Bei einer Direktvergabe gibt es oft keine festgelegte Frist, da die Angebote in der Regel kurzfristig eingeholt werden. 5. **Rohbau- und Bauleistungen**: Hier können die Fristen je nach Projektgröße und -komplexität zwischen 14 und 30 Tagen liegen. Es ist wichtig, die spezifischen Ausschreibungsunterlagen zu konsultieren, da dort die genauen Fristen und Anforderungen festgelegt sind.