Beamte zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern erhalten eine Altersversorgung, die auf ihrem letzten Gehalt basiert. Diese Altersversorgung wird durch den Dienstherrn finanziert und ist in der Regel höher als die gesetzliche Rente. Es gibt jedoch auch Regelungen, die eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen, um Ansprüche auf eine zusätzliche Rente zu erwerben.