In der Regel hängt die Nutzung eines Dienstwagens während der Passivphase der Altersteilzeit von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den Regelungen des Unternehmens ab. Oftmals wird der Dienstwagen in der Passivphase nicht mehr zur Verfügung gestellt, da in dieser Zeit keine aktive Arbeitsleistung erbracht wird. Es ist jedoch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung spezielle Regelungen dazu festgelegt sind. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Dokumente zu prüfen oder direkt beim Arbeitgeber nachzufragen, um Klarheit über die spezifischen Bedingungen zu erhalten.