Kauft ein Aktionär beim Geltendmachen seines Bezugsrechts neue Aktien zum Mischkurs?

Antwort

Wenn ein Aktionär sein Bezugsrecht geltend macht und neue Aktien kauft, erwirbt er diese in der Regel zu einem festgelegten Bezugspreis, der oft unter dem aktuellen Marktpreis der Aktie liegt. Der Mischkurs bezieht sich auf den durchschnittlichen Preis, den ein Aktionär für seine Aktien bezahlt, wenn er sowohl alte als auch neue Aktien besitzt. Der Bezugspreis ist also nicht direkt der Mischkurs, sondern ein spezifischer Preis, der im Rahmen der Kapitalerhöhung festgelegt wird.

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