Ja, in wissenschaftlichen Arbeiten ist es üblich, Abkürzungen im Titel zu verwenden, insbesondere wenn sie allgemein anerkannt sind. Das Bundesverfassungsgericht kann beispielsweise als BVerfG abgekürzt werden. Es ist jedoch ratsam, die Abkürzung bei der ersten Verwendung im Text vollständig auszuschreiben und die Abkürzung in Klammern dahinter zu setzen. Achte darauf, dass die Abkürzung im Kontext deiner Arbeit klar verständlich ist.