Freiherren standen in der Adelshierarchie in der Regel unter den Grafen und über den Edlen. Sie waren Teil des niederen Adels und hatten oft eigene Herrschaften oder Ländereien, jedoch nicht den gleichen Rang oder die gleichen Privilegien wie die höheren Adelsstände, wie Herzöge oder Fürsten. Der Titel "Freiherr" war oft mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden, die je nach Region und Zeit variieren konnten.