Eine Checkliste zur korrekten Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) könnte folgende Punkte umfassen: 1. **Prüfung der Abrechnungsfähigkeit**: - Sind die erbrachten Leistungen in der GOÄ/GOZ aufgeführt? - Wurde die Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen erbracht? 2. **Dokumentation der Leistungen**: - Sind alle erbrachten Leistungen dokumentiert? - Wurden die Behandlungsunterlagen vollständig und nachvollziehbar geführt? 3. **Einhaltung der Abrechnungsmodalitäten**: - Wurden die richtigen Gebührenziffern verwendet? - Sind die Abrechnungsziffern korrekt und vollständig angegeben? 4. **Zusatzleistungen**: - Wurden eventuell erforderliche Zusatzleistungen (z.B. Materialkosten) korrekt abgerechnet? - Sind die entsprechenden Nachweise für Zusatzleistungen vorhanden? 5. **Berücksichtigung von Sonderregelungen**: - Wurden besondere Regelungen (z.B. für Privatpatienten) beachtet? - Sind die Abrechnungen für UV-GOE (Unfallversicherung) korrekt und vollständig? 6. **Prüfung der Abrechnungsbeträge**: - Wurde der richtige Steuersatz angewendet? - Sind die Beträge korrekt addiert und ausgewiesen? 7. **Fristen und Einreichung**: - Wurden die Abrechnungen fristgerecht eingereicht? - Sind alle erforderlichen Unterlagen beigefügt? 8. **Nachverfolgung**: - Wurde die Zahlung der Abrechnung überprüft? - Gibt es offene Posten, die nachverfolgt werden müssen? Diese Punkte können helfen, eine korrekte Abrechnung nach GOÄ und UV-GOE sicherzustellen.